Bulgarien – Zollbestimmungen, welche Waren kann ich zollfrei einführen?

Bulgarien – Zollbestimmungen, welche Waren kann ich zollfrei einführen?

Zollbestimmungen für Touristen, die nach Bulgarien reisen, zollfreie Einfuhr aus Bulgarien, zollfreie Liste der Artikel, wie viel Währung und wie viel darf man mitbringen?

Der Warentransport unterliegt mengenmäßigen Beschränkungen nach den in der Europäischen Union geltenden allgemeinen Grundsätzen. Touristen, die nach Bulgarien reisen, dürfen Waren in Mengen einführen und transportieren, die ihren Verwendungszweck für den persönlichen Gebrauch angeben; sie können nicht weiterverkauft werden. Der Begriff „für den persönlichen Gebrauch“ umfasst auch Waren, die als Geschenk gedacht sind, aber deren Verkauf ist illegal und kann zur Beschlagnahme und einer zusätzlichen Strafe führen. Auch das mit der Ware beladene Fahrzeug kann beschlagnahmt werden.

Füllen Sie eine Zollanmeldung aus?

Sie können Artikel bis zu einem Gesamtwert von 100 USD zollfrei ein- und ausführen. Bei der Ein- und Ausfuhr von Währungen bis 8.000 BGN (ca. 4.090 Euro) und Wertgegenständen in handelsüblicher Höhe besteht keine Zollerklärungspflicht. In allen anderen Fällen ist eine Zollanmeldung auszufüllen, die bei der Ausreise als Herkunftsnachweis der auszuführenden Wertsachen oder Währungen gilt. Es ist verboten, Waren in handelsüblichen Mengen zu importieren, auch nicht innerhalb der 100-Dollar-Grenze. Im Pass einer Person, die mit dem Auto nach Bulgarien einreist, vermerken die Grenzbehörden das Fahrzeug und verpflichten den Fahrer damit, das Land mit demselben Fahrzeug zu verlassen.

Bulgarien steuer
Quelle: PixaBay

Keine Pflicht.

Nachfolgend finden Sie eine Liste der Waren, die Sie zollfrei nach Polen einführen können:
Lebensmittel, die während der Reise von Reisenden und Servicemitarbeitern im internationalen Verkehr verzehrt werden (in Mengen, die beispielsweise 1 l Milchprodukte; 1 kg Schokoladenprodukte; 500 g Kaffee nicht überschreiten).
Alkohole, einschließlich Bier, die von einer Person über 18 Jahren mitgebracht werden – in Mengen von nicht mehr als: 2 l – für Weinprodukte; 5 l – für Bier; 1l – für Spirituosen oder andere alkoholische Produkte (außer Wein und Bier).
Zigaretten, die von einer Person über 18 Jahren in Mengen mitgebracht werden: nicht mehr als 250 Zigaretten oder nicht mehr als 50 Zigarren oder bis zu 250 g Tabak.
Geschenke in Mengen, die keinen kommerziellen Zweck erkennen lassen.
Gepäck und persönliche Gegenstände, die während der Reise und des Aufenthalts im Land benötigt werden.
Geschenke in Mengen, die keinen kommerziellen Zweck erkennen lassen.